Das Mitwirkungsportal der GE Du-Süd

 
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Das Mitwirkungsportal der GE Du-Süd

Kontaktdaten Klassenpflegschaft

Liebe Wieder- und Neugewählte Vorsitzende und Vertreter,

bitte vergesst nicht uns eure aktuellen Daten, insbesondere die E-Mail-Anschrift, zur Verfügung zu stellen.

Damit ist gewährleistet, dass Informationen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können.

Und nicht vergessen, am Mittwoch 28.09.11 ist die erster Schulpflegschaftssitzung.

 

Herzlich willkommen

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Herzlich willkommen auf dem Mitwirkungsportal der Gesamtschule Duisburg-Süd. Dieses Portal soll die Zusammenarbeit der Mitwirkungsgremien an der GE Du-Süd leichter machen und helfen die Organisation zu vereinfachen und dabei eine rege Kommunikation unterstützen.

Wer ist die Schulpflegschaft?

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ggf. den Sprechern der Jahrgangsstufen zusammen. Die Vertretter der Klassenpflegschaftsvorsitzenden können die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zusätzlich können zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in geheimer Wahl. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

Warum gibt es die Kllassen- und Schulpflegschaft?

Die Klassen- und Schulpflegschaft sind wichtige Mitwirkungsgremien an den Schulen. Der Gesetzgeber hält sie für so wichtig, dass er ihre Bildung, Zusammensetzung und ihre Aufgaben im Schulgesetz verankert hat. Im Schulgesetz NRW, im siebten Teil: Schulverfassung, wird die Mitwirkung in der Schule geregelt. Die Klassen- und Schulpflegschaften agieren also auf Grundlage des Schulgesetzes.

Was macht die Schulpflegschaft?

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.

Die Schulpflegschaft wählt Eltern in die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Die Tätigkeit der Eltern in den Mitwirkungsgremien ist ehrenamtlich, eine Entschädigung wird nicht gezahlt. Für Lehrer gehört diese Tätigkeiten in die dienstliche Pflicht.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 10. Juli 2011 um 13:12 Uhr
 

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